AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über die Nutzung der Dienstleistungen von Marbell (nachfolgend "Dienstleistungen") sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Marbell AG, Luzernerstrasse 1, 6343 Rotkreuz (nachfolgend "Marbell") einerseits und des Kunden von Marbell (nachfolgend "Kunde") andererseits (zusammen "die Parteien").
1.2 Ein Vertragsverhältnis über die Nutzung von Diensten und die Zustimmung zu diesen AGB kommt mit der Nutzung dieser Dienste zustande. Als Nutzung einer Leistung gilt insbesondere die Freischaltung eines dem Kunden im Marbell-Kundenportal (nachfolgend "Kundenportal" genannt) zur Verfügung gestellten Dienstes.
1.3 Erfolgt eine Bestellung des Kunden außerhalb des Kundenportals oder durch Ausfüllen und Absenden eines Bestellformulars über das Kundenportal, so kommt ein Vertragsverhältnis und die Zustimmung zu diesen AGB mit der Bestätigung des Angebots, der Nutzung der Leistungen oder der Bezahlung der Rechnung zustande, wobei die zeitlich erste Handlung maßgeblich ist.
1.4 Eine Vertragsänderung bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Marbell ist jedoch berechtigt, diese AGB und etwaige Vertragsklauseln mit einer Frist von 30 Tagen vor Inkrafttreten der Neuregelung schriftlich zu ändern, insbesondere im Falle einer Änderung der geltenden Rechtslage. Die Vertragsänderungen gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht. Erfordert eine Änderung den Austausch oder die umfangreiche Anpassung bestimmter Geräte, wird Marbell den Kunden vorgängig informieren.
1.5 Besondere Vereinbarungen (insbesondere Angaben im Kundenportal und dem entsprechenden Bestellformular) zwischen den Parteien gehen diesen AGB vor. Im Übrigen gilt das Schweizerische Schuldrecht.

2 Angebote

2.1 Das Angebot ist kostenlos, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
2.2 Sofern im Angebot nicht anders angegeben, bleibt Marbell für 30 Tage ab Angebotsdatum an das Angebot gebunden.
2.3 Verträge über Dienstleistungen, deren Bestellung, Annahme und Abruf sowie Änderungen und Ergänzungen erfolgen schriftlich. Bestellungen über das Marbell-Kundenportal entsprechen der Schriftform sowie der Korrespondenz per E-Mail.
2.4 Die Parteien können ohne finanzielle Folgen von den Vertragsverhandlungen zurücktreten, bis das Vertragsdokument unterzeichnet oder das Angebot (Bestellung) schriftlich angenommen worden ist.

3 Umfang und Bereitstellung von Dienstleistungen

3.1 Die Services umfassen Dienstleistungen im Bereich Infrastructure as a Service, insbesondere Datenspeicherung, Archivierung, Konfiguration und Betrieb von Servern und damit verbundenen Netzwerkdiensten.
3.2 Marbell stellt seine Services unter Bezugnahme auf die Bestimmungen und Bedingungen dieser AGB und aller anwendbaren Servicebeschreibungen (SLA) zur Verfügung.
3.3 Der Kunde kann Services von Marbell erhalten, indem er Services über das Marbell Kundenportal oder einen von Marbell gelieferten und von Marbell akzeptierten Serviceauftrag gemäß den Bestimmungen und Bedingungen dieser AGB anfordert.
3.4 Das Internet ist ein weltweites System von unabhängigen, miteinander verbundenen Netzwerken und Servern. Marbell hat nur Einfluss auf diejenigen Dienste, die sich in Ihren Netzwerken und auf Ihren Servern befinden und kann nur deren fehlerfreies Funktionieren garantieren.

4 Verpflichtungen von Marbell

4.1 Marbell garantiert, dass seine Dienstleistungen die vereinbarten Merkmale aufweisen und dass die ihm übertragenen Arbeiten sorgfältig und professionell ausgeführt werden. Sofern nicht anders vereinbart, ist Marbell verantwortlich für die Installation der notwendigen Ausrüstung, für das korrekte Funktionieren des Netzwerks und der Dienstleistungen bis zum Übergabepunkt der Dienstleistungen.
4.2 Zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen kann Marbell Dritte und Subunternehmer hinzuziehen, in diesem Fall bleibt Marbell für die Erfüllung des Vertrags verantwortlich. Weist der Kunde Marbell an, mit einem bestimmten Subunternehmer zusammenzuarbeiten, so ist der Kunde allein für eine fehlerhafte Leistung dieses Subunternehmers verantwortlich.
4.3 Marbell stellt die ständige Verfügbarkeit seiner Dienstleistungen sicher. Marbell behält sich das Recht vor, das Marbell-Kundenportal und seine Dienste jederzeit anzupassen und die für notwendig erachteten Wartungs- und Reparaturarbeiten durchzuführen. Marbell wird den Kunden in geeigneter Weise und rechtzeitig vor einer Unterbrechung der Dienste aufgrund von Anpassungs-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten informieren. Unvorhersehbare Unterbrechungen der Dienstleistungen sind von dieser Informationspflicht nicht betroffen. Marbell haftet nicht für Unterbrechungen der Dienste während Anpassungen des Kundenportals und seiner Dienste.
4.4 Wenn Marbell kostenlose Dienste zur Verfügung stellt, können diese jederzeit und ohne vorherige Ankündigung eingestellt werden. Die Einstellung dieser Dienste führt nicht zu einem Anspruch auf Minderung, Rückerstattung oder Schadenersatz.

5 Pflichten des Kunden

5.1 Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er allein für die Richtigkeit aller über das Kundenportal oder über das Bestellformular an Marbell übermittelten Leistungsanfragen und sonstigen Informationen verantwortlich ist.
5.2 Bei der Bestellung, der Erstellung eines Kundenkontos für den Zugang zum Kundenportal und bei der Nutzung der Leistungen ist der Kunde verpflichtet, wahrheitsgemäße und nachvollziehbare Angaben zu machen. Insbesondere ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die im Kundenportal gespeicherten Kundendaten während der gesamten Vertragslaufzeit aktuell, vollständig und richtig sind. Marbell ist nicht verpflichtet, andere als die im Kundenportal gespeicherten Kundendaten zu beobachten oder eigene Nachforschungen hinsichtlich der Korrektur dieser Daten anzustellen. Marbell ist jedoch berechtigt, offensichtlich fehlerhafte Einträge im Kundenportal zu korrigieren oder zu löschen. Darüber hinaus ist Marbell berechtigt, die Leistungen jederzeit zu sperren, wenn Zweifel an der Richtigkeit der Daten des Kunden bestehen. Stellt Marbell fest, dass der Kunde keine wahrheitsgemäßen oder nachvollziehbaren Angaben (u.a. Adressen und Kontaktdaten) macht, ist Marbell berechtigt, den Dienst zu sperren und den Vertrag fristlos zu kündigen, ohne dass dies nachteilige Folgen hat.
5.3 Insbesondere bei Diensten im Netzbereich kann sich der Leistungsübergabepunkt am Standort des Kunden (Kunden-PoP) befinden. Der Kunde verpflichtet sich, Marbell bei der Installation des für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Materials zu unterstützen und die notwendige Infrastruktur bereitzustellen. Insbesondere ist der Kunde dafür verantwortlich, alle erforderlichen Genehmigungen von Marbell rechtzeitig einzuholen, um Marbell den Zugang zu den für die Installation und den Betrieb der Leistungen erforderlichen Räumlichkeiten zu ermöglichen. Der Kunde hat die von Marbell beauftragten Personen über die Lage der Leitungen und Einrichtungen (Beispiele: Gas, Strom, Wasser) sowie über sonstige Risikofaktoren bei Anschlussarbeiten in den Räumlichkeiten zu informieren.
5.4 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass an allen Orten, an denen Marbell zur Erbringung der Leistungen Installationen vornehmen muss, geeignete Räumlichkeiten und ausreichend Strom zur Verfügung stehen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Marbell für die Erbringung der Leistungen zur Verfügung gestellten Kabelkanäle und -führungen innerhalb der Räumlichkeiten in einem einwandfreien Zustand sind. Der Kunde trägt die Wartungs- und Instandhaltungskosten der vorgenannten Einrichtungen und ist für die Instandsetzung der Anschlusskabel verantwortlich, falls diese beschädigt sind. Marbell behält sich vor, dem Kunden diesbezügliche Anweisungen zu erteilen. Führt der Kunde die erforderlichen Vorarbeiten nicht durch, haftet Marbell nicht für die daraus resultierende Beeinträchtigung der Qualität der Leistungen.
5.5 Innerhalb der Räumlichkeiten ist der Kunde für die Nutzung der bereitgestellten Leistungen und der Leitung sowie der angeschlossenen Geräte verantwortlich. Die an das Marbell-Netz angeschlossenen Anlagen und Geräte müssen den geltenden gesetzlichen und technischen Vorschriften entsprechen und für die Bedürfnisse des Kunden ausreichend dimensioniert sein. Der Kunde hat auf Verlangen von Marbell alle Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um Störungen des Netzes oder der Dienste zu beseitigen, die auf Anschlussbedingungen oder Geräte zurückzuführen sind, die den vorgenannten Vorschriften nicht entsprechen.
5.6 Der Kunde verpflichtet sich, die im Eigentum von Marbell oder deren Lieferanten stehenden technischen Einrichtungen pfleglich zu behandeln und die Anweisungen von Marbell zu befolgen. Der Aufstellungsort der technischen Einrichtungen muss ausreichend geschützt sein, insbesondere gegen Feuer, Diebstahl und Vandalismus. Der Kunde hat Marbell unverzüglich über Schäden an seinem Eigentum zu unterrichten und Marbell bei der Ursachenforschung nach Kräften zu unterstützen. Stellt sich heraus, dass ein solcher Schaden nicht von Marbell verursacht wurde, behält sich Marbell vor, die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
5.7 Der Kunde wird Marbell mindestens drei Monate vor einer bevorstehenden Verlegung eines Kundenstandortes informieren. Die Kosten des Umzugs trägt der Kunde.
5.8 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt der Nachrichten (Sprache und Daten), die über das Netz von Marbell übermittelt werden.
5.9 Der Kunde hat geeignete Maßnahmen gegen den missbräuchlichen Zugriff auf und die missbräuchliche Nutzung seiner Systeme zu treffen. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, Passwörter angemessen zu wählen, sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Ferner hat der Kunde den Zugang zu seinen Systemen über Modem oder Einwahl und
zu verhindern.

6 Rechnungen, Kreditlimits, Zahlungen

6.1 Der Kunde muss eine Online-Zahlungsmethode (die "Zahlungsmethode") auf dem Marbell-Kundenportal einrichten und pflegen, bevor Marbell Leistungen für den Kunden erbringen kann.
6.2 Je nach den vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen fallen bestimmte Gebühren an. Die einmaligen und wiederkehrenden Entgelte sind in der jeweiligen Preisliste aufgeführt und werden auf der Grundlage der vom Abrechnungssystem von Marbell ermittelten Daten berechnet. Nur diese Liste gilt als Nachweis, dass über den Anschluss des Kunden Verbindungen hergestellt wurden. Einwendungen gegen die Rechnungen müssen spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum per Einschreiben bei Marbell unter Angabe von Umfang, Art und Grund der Einwendung eingehen. Eine Beanstandung entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung, die fraglichen Beträge innerhalb der vorgesehenen Frist zu zahlen. Wird innerhalb der genannten Frist kein Einspruch erhoben oder ist ein Einspruch nicht ausreichend begründet, so gilt die Rechnung als vom Kunden akzeptiert. Die Rechnung gilt dann als Schuldanerkenntnis im Sinne von Artikel 82 der Zivilprozessordnung.
6.3 Marbell kann die Tarife oder monatlichen Gebühren jederzeit ändern. Führt eine Tarifänderung zu einer Erhöhung des Gesamtrechnungsbetrages, so gilt der neue Tarif nach Ablauf der Kündigungsfrist als vereinbart. Im Falle einer Tariferhöhung oder einer Erhöhung des Gesamtrechnungsbetrages hat der Kunde das Recht, den Dienstleistungsvertrag unabhängig von der vereinbarten Mindestlaufzeit unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist per Einschreiben zum Monatsende zu kündigen. Für die Ermittlung einer möglichen Erhöhung gilt folgende Berechnungsmethode: Ist [Betrag der letzten Rechnung mit neuen Tarifen/Monatsgebühren] abzüglich [letzte Rechnung mit alten Tarifen/Monatsgebühren] grösser als CHF 0, ist die Kündigung auf Ende des Monats möglich.
6.4 Der Kunde erhält von Marbell eine monatliche Rechnung, in der alle im Abrechnungszeitraum bezogenen Leistungen einzeln aufgeführt sind. Der Rechnungsbetrag ist mit Erhalt der elektronischen Rechnung fällig. Marbell behält sich vor, für jeden Kunden ein individuelles Kreditlimit festzulegen oder eine Vorauszahlung bzw. Kaution zu verlangen.
6.5 Sollte Marbell nicht in der Lage sein, eine Bestellung über die hinterlegte Zahlungsart abzurechnen, wird Marbell den Kunden hierüber informieren. Der Kunde wird die Zahlungsart unverzüglich ändern oder eine andere Zahlungsart vereinbaren.
6.6 Der Kunde verpflichtet sich, die Rechnungsbeträge innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist gerät der Kunde automatisch in Verzug. Auf jeden am Fälligkeitstag ausstehenden Betrag werden Zinsen in Höhe von 5 % pro Jahr erhoben. Der Kunde ist verpflichtet, die durch den Zahlungsverzug entstehenden Kosten zu tragen.
6.7 Dauert der Zahlungsverzug länger als 10 Tage nach dem Fälligkeitsdatum an, ist Marbell berechtigt, die Leistungen ohne Vorankündigung einzustellen. Die Einstellung des Dienstes kann z.B. die Sperrung des Netzzugangs, die Sperrung des physischen Zugangs oder die Abschaltung von Geräten umfassen. In einem solchen Fall ist die wiederkehrende Zahlung weiterhin geschuldet. Dauert der Zahlungsverzug länger als 15 Tage an, kann Marbell den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Dabei ist Marbell in keiner Weise für die direkten oder indirekten Folgen der Beendigung der Dienste oder der Beendigung des Vertrages verantwortlich.

7 Geistiges Eigentum und Eigentum an Hardware


7.1 Für die Dauer des Vertrages wird den Kunden das nicht übertragbare, nicht ausschließliche Recht zur Nutzung und Verwertung der Dienste gewährt. Marbell behält alle Rechte an bestehendem geistigem Eigentum oder geistigem Eigentum, das während der Vertragserfüllung in Bezug auf die Dienste entsteht.
7.2 Alle technischen Geräte einschließlich der Anschlüsse bleiben Eigentum von Marbell oder seinen Lieferanten, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart.
7.3 Bei Beendigung der Vertragsbeziehung ist der Kunde verpflichtet, das Eigentum von Marbell oder seinen Lieferanten zurückzugeben oder sicherzustellen, dass Marbell sein Eigentum oder das seiner Lieferanten unverzüglich zurückholen oder abbauen kann. Marbell haftet nicht für die Kosten der Wiederherstellung der Räumlichkeiten, die im Zusammenhang mit dem Ein- oder Ausbau der Geräte unter normalen Umständen entstehen können.
7.4 Im Falle der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung haftet der Kunde für alle daraus entstehenden Schäden. In diesem Fall schuldet der Kunde den Neupreis der Anlagen zuzüglich der Installationskosten.

8 Haftung von Marbell

8.1 Marbell haftet für unmittelbare Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Erbringung der Leistung entstehen, wenn der Kunde Marbell grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen kann. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare oder Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, Mehraufwendungen, zusätzliche Personalkosten, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter oder Datenverlust sowie für Hilfspersonen und für Schäden aus Leistungsverzug etc, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen.
8.2 Marbell haftet nicht für Schäden, die auf Softwarefehlern oder Computerviren beruhen.
8.3 Marbell haftet nicht für Schäden, die auf einer missbräuchlichen oder unbefugten Nutzung der Dienste, auf einer Verletzung dieses Vertrages, insbesondere auf einer Verletzung der Mitwirkungspflichten (z.B. nach Ziffer 4 dieser AGB), oder auf einem sorglosen Umgang des Kunden mit einer Benutzerkennung oder einem Passwort beruhen.
8.4 Die Haftung ist auf den tatsächlich entstandenen Schaden, höchstens jedoch auf die Höhe der jährlichen Gesamtvergütung des Vertrages beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.5 Ist für den Fall der Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung durch Marbell eine Vertragsstrafe vereinbart (z.B. in einem Service Level Agreement), sind mit der Zahlung alle Schadensersatzansprüche des Kunden wegen der Nichterfüllung abgegolten.

9 Kundendaten

9.1 Marbell verpflichtet sich, Kundendaten in Übereinstimmung mit der geltenden Schweizer Gesetzgebung über Datenschutz und Telekommunikationsdienste zu behandeln. Marbell ist berechtigt, Informationen über Neukunden zum Zwecke der Abklärung der Kreditwürdigkeit an kreditprüfende Institute zu übermitteln. Marbell verfügt über eine Regelung zur Datennutzung, um die von der DSVGO vorgeschriebene Organisation und Verantwortung zu erfüllen.

10 Dauer und Beendigung des Vertrags, Einstellung der vertraglichen Leistungen

10.1 Diese Bedingungen treten mit dem Datum der Unterzeichnung eines Vertrages durch beide Parteien oder mit den in den Ziffern 1.2 und 1.3 beschriebenen Ereignissen in Kraft, je nachdem, was zuerst eintritt. Sie gelten für die gesamte Zeit, in der Marbell Leistungen für den Kunden erbringt, es sei denn, sie werden gemäß den geltenden Bestimmungen dieses Vertrages früher gekündigt.
10.2 Ungeachtet dessen behält sich Marbell das Recht vor, die Preise für alle im Rahmen dieser AGB erbrachten Leistungen mit einer Ankündigungsfrist von mindestens dreißig (30) Tagen zu erhöhen.
10.3 Für einzelne Leistungen gibt es Mindestvertragslaufzeiten oder der Kunde kann sich für eine bestimmte Vertragslaufzeit für einzelne Leistungen verpflichten. Eine solche Laufzeit ist in der jeweiligen Service-Bestellung vermerkt und verlängert sich automatisch, wenn der Kunde nicht sechzig (60) Tage vor dem angegebenen Ablauf der Laufzeit (oder einer Verlängerungsfrist) kündigt. Die Laufzeit eines Dienstes beginnt an dem Tag, an dem der Kunde den Dienst in Anspruch nehmen kann oder an dem in der Bestellung angegebenen Datum. Der Kunde kann einen Dienst vor dem jeweiligen Ablaufdatum mit einer Frist von mindestens zehn (10) Tagen kündigen. In diesem Fall hat der Kunde 75 % des nicht genutzten Anteils des Restbetrages der vertraglich vereinbarten Leistung zu zahlen.
10.4 Marbell kann die Leistungen einstellen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere wenn
10.5 der Kunde Störungen im Betrieb der Marbell Cloud-Infrastrukturplattform verursacht;
10.6 der Kunde die Leistungen von Marbell für rechtswidrige Handlungen nutzt;
10.7 der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, obwohl er von Marbell per Einschreiben mit einer Frist von 10 Tagen abgemahnt wurde;
10.8 der Kunde zahlungsunfähig wird;
10.9 regulatorische oder gesetzliche Änderungen in Kraft treten, die die Tätigkeit von Marbell wesentlich beeinflussen.

11 Aufrechnung, Abtretung, Übertragung und Verpfändung


11.1 Marbell ist berechtigt, ihre Forderungen mit Gegenforderungen des Kunden zu verrechnen.
11.2 Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf das Recht, seine Schulden mit etwaigen Forderungen, die er gegen Marbell hat, zu verrechnen.
11.3 Marbell ist berechtigt, das Vertragsverhältnis oder daraus entstehende Rechte und Pflichten ohne Zustimmung des Kunden auf ein anderes inländisches Unternehmen zu übertragen, wenn Marbell dieses Unternehmen direkt oder indirekt kontrolliert.
11.4 Marbell ist berechtigt, Verträge oder daraus entstehende Ansprüche ohne Zustimmung des Kunden zu Inkasso- oder Finanzierungszwecken an Dritte zu übertragen oder abzutreten.
11.5 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Marbell an Dritte abtreten. Diese Zustimmung wird nicht ohne Grund verweigert.

12 Angelegenheiten der Dienststelle

12.1 Marbell gewährleistet, dass sie sich in wirtschaftlich vertretbarem Umfang bemüht, die Leistungen im Wesentlichen in Übereinstimmung mit den in dem jeweiligen Service Level Agreement ("SLA") festgelegten Service Levels ("Service Levels") zu erbringen. Vorbehaltlich der hierin und im SLA dargelegten Einschränkungen kann Marbell die Service Levels nach eigenem Ermessen ändern. Für den Fall, dass Beelastic einen Service Level während des im SLA festgelegten Zeitraums nicht einhält, wird Marbell als einziges und ausschließliches Rechtsmittel des Kunden und als alleinige Haftung von Beelastic für die Nichteinhaltung eines Service Levels die Service Level Credits in der im SLA festgelegten Weise zur Verfügung stellen ("Service Level Credits"). Der Kunde verwirkt ungenutzte Service Level Credits, die zum Zeitpunkt der Kündigung oder des Ablaufs dieser AGB oder anderer Services bestehen.
12.2 Service Level Richtlinien: Marbell verarbeitet Service Level Credits für Service-Ereignisse, wie sie im SLA definiert sind. Wenn ein Ereignis eingetreten ist, das für eine Service Level Gutschrift qualifiziert und dieses Ereignis nicht durch eine proaktive Service Level Gutschrift abgedeckt ist, muss der Kunde innerhalb von zehn (10) Tagen nach Eintritt des Ereignisses ein Ticket bei Marbell eröffnen und die Details des Ereignisses angeben. Andernfalls verliert der Kunde jegliches Recht, die Fälligkeit einer Service Level Gutschrift geltend zu machen. Zur Berechnung der Fälligkeit einer Service-Level-Gutschrift und zur Ermittlung der Dauer eines Ereignisses berechnet Marbell Zeiträume ab (a) dem Zeitstempel des Alarms in den Überwachungssystemen von Marbell oder (b) dem Zeitstempel des vom Kunden eingereichten Tickets, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt, bis Marbell das Ereignis gelöst hat. Sofern nicht anders angegeben, bezieht sich das Leistungsziel ("Leistungsziel") auf den vollen Kalendermonat seit dem letzten Verlängerungszeitraum, in dem das SLA-Ereignis auftritt. Die maximalen Service Level Credits, die für einen Kalendermonat verdient werden können, dürfen 100 % des Anteils des zugesagten wiederkehrenden Umsatzes der betroffenen Services nicht überschreiten. Überschüssige Service Level Credits verfallen und werden nicht auf zukünftige Monate übertragen.

13 Vertraulichkeit

13.1 "Vertrauliche Informationen" sind alle Informationen, einschließlich dieser AGB, über den Telekommunikationsbedarf des Kunden und die Leistungen, die Marbell nach diesen AGB anbietet, die von einer Partei ("offenlegende Partei") der anderen Partei ("empfangende Partei") offengelegt werden, sofern diese Informationen als vertraulich oder geschützt gekennzeichnet sind. Ungeachtet des Vorstehenden gelten alle zwischen den Parteien ausgetauschten schriftlichen oder mündlichen Preis- und Vertragsangebote als vertrauliche Informationen, unabhängig davon, ob sie als solche gekennzeichnet sind oder nicht.
13.2 Vertrauliche Informationen sind Eigentum der offenlegenden Partei und sind auf Verlangen an die offenlegende Partei zurückzugeben. Informationen, die (i) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, (ii) von der empfangenden Partei rechtmäßig und frei von jeglicher Verpflichtung zur Vertraulichkeit erhalten wurden oder (iii) der Öffentlichkeit auf andere Weise als durch Verletzung dieses MSA allgemein zugänglich werden, gelten nicht als vertrauliche Informationen.
13.3 Eine empfangende Partei, einschließlich ihrer leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Partner, verbundenen Unternehmen, Agenten und Vertreter, hat alle vertraulichen Informationen vom Zeitpunkt der Offenlegung bis drei (3) Jahre nach der Offenlegung vertraulich zu behandeln. Während dieses Zeitraums darf die empfangende Partei: (a) diese vertraulichen Informationen nur für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Geschäftsbedingungen verwenden; (b) diese vertraulichen Informationen nur in dem für diese Zwecke erforderlichen Umfang vervielfältigen; (c) die Offenlegung dieser vertraulichen Informationen auf Mitarbeiter beschränken, die diese Informationen für diese Zwecke kennen müssen; (d) wird vertrauliche Informationen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist ausdrücklich in diesem MSA vorgesehen oder gesetzlich vorgeschrieben; und (e) wird mindestens die gleiche Sorgfalt anwenden, die sie in Bezug auf ihre eigenen geschützten oder vertraulichen Informationen anwenden würde, um die Offenlegung, unbefugte Nutzung oder Weitergabe von vertraulichen Informationen zu verhindern.
13.4 Für den Fall, dass die empfangende Partei gesetzlich verpflichtet ist, vertrauliche Informationen gegenüber der offenlegenden Partei offenzulegen, wird die empfangende Partei die offenlegende Partei von der erforderlichen Offenlegung so rechtzeitig benachrichtigen, dass die offenlegende Partei Abhilfemaßnahmen ergreifen kann, sie wird mit der offenlegenden Partei bei der Ergreifung angemessener Schutzmaßnahmen zusammenarbeiten und die Offenlegung in einer Weise vornehmen, die den Schutz der vertraulichen Informationen vor weiterer Offenlegung maximiert.
13.5 Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesem Artikel gilt die Tatsache, dass der Kunde ein Kunde von Marbell ist, nicht als vertrauliche Information und Marbell kann diese Information ohne Haftung offenlegen.

14 Höhere Gewalt

 14.1 Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung aufgrund von Ursachen, die sich ihrer zumutbaren Kontrolle entziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Handlungen Dritter, die nicht unter der Leitung oder tatsächlichen Kontrolle der Partei stehen, Verzögerung oder Unfähigkeit zur Erfüllung, höhere Gewalt, Feuer, Explosion, Vandalismus, durchtrennte Kabel, Überschwemmung, Sturm oder andere ähnliche Katastrophen, Gesetz, Statut, Anordnung, Verordnung, Weisung, Anweisung, Handlung oder Antrag der Regierung oder einer Abteilung, Behörde, Kommission, eines Gerichts oder Amtes einer Regierung oder einer zivilen oder militärischen Behörde, nationaler Notstand, Aufruhr, bürgerliche Unruhen, Krieg, Streik, Aussperrung oder Arbeitsunterbrechung (jeweils ein "Ereignis höherer Gewalt"). Die Vertragspartei, die Befreiung nach diesem Artikel 13 beansprucht, unterrichtet die andere Vertragspartei über den Eintritt oder das Vorliegen des Ereignisses Höherer Gewalt und über dessen Beendigung.

15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Zürich. Marbell hat jedoch das Recht, den Kunden vor jedem anderen zuständigen Gericht zu verklagen.
15.2 Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt ausschliesslich dem materiellen Schweizer Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ("Wiener Kaufrecht") findet keine Anwendung.
15.3 Sollte eine wesentliche Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach dem anwendbaren Recht nicht durchsetzbar oder ungültig sein, so ist sie nur im Umfang ihrer Undurchsetzbarkeit oder Ungültigkeit betroffen und wird im Übrigen durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Die übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben verbindlich und in Kraft. Gleiches gilt für vertragliche Lücken.